Sturmschaden umgehend bei Versicherung melden

Sturmschaden

Wer einen Sturmschaden erleidet, sollte diesen genau dokumentieren und je nach Schadensart sofort bei seiner Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung melden, so ein Bericht der dpa aufgrund der starken Stürme in diesem Winter. Schäden am eigenen Hausrat durch Starkregen und Wind müssen nachweisbar sein. Hilfreich sind umgehende Foto- oder Videoaufnahmen mit dem Smartphone. Ob Sturmschäden am eigenen Haus oder am Auto: Es sollte ein Protokoll erstellt und der Nachbar als Zeuge hinzugezogen werden.

Einkaufsbelege bei Beweispflicht nützlich

Für den gemeldeten Sturmschaden muss eine detaillierte Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Besonders hilfreich sind dabei die originalen Einkaufsbelege. Diese sollten beigefügt werden. Wer nicht mehr im Besitz der Beleg ist, kann den Neupreis und das Anschaffungsdatum aus dem Gedächtnis auf dem Protokoll vermerken. Eine Kopie des Protokolls sollte für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.

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